Die Fangdokumentation ist für Inhaber einer Tages- oder Wochenangelerlaubnis auf der Rückseite der Angelerlaubnis zu führen.
Inhaber einer Jahresangelerlaubnis können die Fangdokumentation ebenfalls auf der Rückseite der Angelerlaubnis oder in einem von der Fischereibehörde ausgegebenen Fangtagebuch führen. Für jeden Angeltag ist das Winterlagergebiet, das Datum und die Uhrzeit des Angelbeginns vor dem Angeln einzutragen. Die Gebiete können wie folgt abgekürzt werden:
- HST = Hafen Stralsund
- Bek = Lanckener Bek
- HGW = unterer Ryck in Greifswald
- WLG = Bereich Winterlager Wolgast
- UEK = untere Uecker
Beim Fang von Fischarten mit Fangbegrenzung (Hecht, Zander, Barsch) sind unverzüglich nach der Anlandung nach dem Abködern und Vermessen - vor dem erneuten Auswerfen der Angel die Fischart und die gemessene Länge des Fisches schriftlich zu den vorgenannten Daten einzutragen. Auch hier können die Arten wie folgt abgekürzt werden:
- B = Barsch
- H = Hecht
- Z = Zander
Die Eintragung in der Fangdokumentation sind dauerhaft (z.B. Kugelschreiber) und gut lesbar vorzunehmen.
Hinweis zum Datenschutz: Wer die Fangdokumentation auf der Rückseite der Angelerlaubnis führt, kann im Rahmen der Übergabe des Dokumentes an die obere Fischereibehörde die auf der Vorderseite der Angelerlaubnis enthaltenen personenbezogenen Daten schwärzen. Die Auswertung der Daten der Fangdokumentation erfolgt anonym.
Hinweis zur Ausgabe des Fangtagebuches: Die Ausgabe wird in den Ausgabestellen vorgenommen. Die Ausgabe der Fangtagebücher erfolgt kostenlos, bei der Antragstellung ist die Jahresangelerlaubnis im Original für die Eintragung des Erhalts des Fangtagebuches vorzulegen.
Die Ausgabestellen in Stralsund ist die
Fischereiaufsichtsstation Stralsund, Querkanal 6